Rechtsprechung
ArbG Aachen, 17.05.2001 - 8 Ca 827/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,71365) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 17.05.2001 - 8 Ca 827/00
- ArbG Aachen, 17.05.2001 - 8 Ca 826/00
- LAG Köln, 20.03.2002 - 7 Sa 990/01
- BAG, 06.05.2003 - 1 AZR 340/02
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Köln, 20.03.2002 - 7 Sa 990/01
Image-Kleidung, Reinigung, Instandhaltung, Kosten, Mitbestimmung
Die Berufung der Beklagten gegen die Urteile des Arbeitsgerichts Aachen in Sachen 8 Ca 826/00 d und 8 Ca 827/00 d vom 17.05.2001 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Wegen des Sach- und Streitstandes erster Instanz, die erstinstanzlich gestellten Klageanträge sowie die Gründe, die das Arbeitsgericht dazu bewogen haben, den Klagen stattzugeben, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe der gleich lautenden Urteile des Arbeitsgerichts Aachen vom 17.05.2001 in den seinerzeit noch unverbundenen Ausgangsrechtsstreitigkeiten 8 Ca 826/00 d und 8 Ca 827/00 d Bezug genommen.
unter Aufhebung der Urteile des Arbeitsgerichts Aachen vom 17.05.2001, 8 Ca 826/00 d und 8 Ca 827/00 d, die Klagen abzuweisen.
- BAG, 06.05.2003 - 1 AZR 340/02
Feststellungsinteresse
Auf die Berufung der Beklagten werden die Urteile des Arbeitsgerichts Aachen vom 17. Mai 2001 - 8 Ca 826/00 d - und - 8 Ca 827/00 d - abgeändert: Die Klagen werden abgewiesen.